Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Neugart GmbH & Co. KG

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich von der Neugart GmbH & Co. KG anerkannt.

§ 2 Abschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

§ 3 Preise

  1. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich die Neugart GmbH & Co. KG und der Besteller über eine Anpassung der Preise verständigen.
  3. Ist der Preis abhängig von der bestellten Stückzahl, gilt der jeweilige Staffelpreis.
  4. Bei neuen Aufträgen sind wir nicht an vorherige Preise gebunden.
  5. Bei bereitgestellten Werkzeugen oder anderen Arbeitsmitteln gelten unsere Angebotspreise vorbehaltlich eines zufrieden- stellenden Probelaufes. Sind diese nicht oder ungenügend geeignet, können wir vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Liefer- und Abnahmepflicht

  1. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware mit Ablauf des Liefertermins versandt wird oder die Versandbereitschaft angezeigt wird.
  2. Ist die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht möglich oder wesentlich erschwert, sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet, solange das Hindernis besteht. Die Lieferzeit verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung.
  3. Hält der Verkäufer den Liefertermin nicht ein, ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzten. Liefert der Verkäufer innerhalb der gesetzten Nachfrist schuldhaft nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, sofern wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  5. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen in Höhe von +/-10% sowie deren Berechnung sind zulässig. Teillieferungen werden als solche in Rechnung gestellt und sind gesondert zu bezahlen.
  6. Wird der Liefertermin auf Wunsch des Käufers über den im Vertrag genannten Zeitpunkt verschoben, kann der Verkäufer nach 10 Tagen ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, maximal jedoch 5% des Rechnungsbetrages, berechnen.

§ 5 Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, entscheidet die Neugart GmbH & Co. KG über Verpackung und Versand.
  2. Gefahrenübergang auf den Käufer, auch bei frachtfreien Lieferungen, erfolgt beim Verlassen des Lagers. Dies gilt auch, wenn der Versand durch eigene Leute des Verkäufers ganz oder teilweise erfolgt.
  3. Bei Verzögerungen der Absendung, die der Besteller zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrenübergang mit Mitteilung der Versandbereitschaft.
  4. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung

  1. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel unerheblich ist.
  2. Bei natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Ähnlichem bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
  3. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
  4. Offene Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, versteckte Mängel sofort nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
  5. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach oder schlägt eine Nachbesserung wiederholt  fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Ein Mangel, der nur einen geringen Teil der geschuldeten Leistung betrifft, berechtigt nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.
  7. Erfolgt Nachlieferung durch den Verkäufer, ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache herauszugeben.
  8. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang.
  9. Schadenersatzansprüche regelt § 7. Weitere oder andere als in diesem Paragraphen und in § 7 geregelte Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

§ 7 Schadenersatz / Haftungsbeschränkung

  1. Die Neugart GmbH & Co. KG haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder der Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie.
    Außerdem bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hierbei ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Zahlung

  1. Alle Zahlungen haben in € (EURO) und in voller Höhe an die Neugart GmbH & Co. KG per Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen. Kosten, die aufgrund der Überweisung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
  3. Sollte ein Skontoabzug vereinbart sein, kann dieser nur bei vollständiger  Begleichung aller vorangegangenen, fälligen Rechnungen in Anspruch genommen werden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.
  4. Der Besteller kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Leistet der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
  6. Sollten in der Person des Käufers Umstände eintreten, die ein Festhalten an den getroffenen Zahlungsvereinbarungen unzumutbar machen, werden dem Verkäufer zustehende Forderungen sofort fällig. In diesem Fall ist die Neugart GmbH & Co. KG berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Nach erfolglosem Ablauf der vom Verkäufer gesetzten Nachfrist, kann dieser vom Vertrag zurücktreten.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer abzutreten.

§ 9 Formen (Werkzeuge)

  1. Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen, die von uns oder in unserem Auftrag von Dritten angefertigt werden, gehen nach vollständiger Bezahlung ins Eigentum des Käufers über. Bei zugesicherter Mindestausbringungsmenge bleibt der Verkäufer mittelbarer Besitzer. Der Verkäufer hat die Formen als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichern. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden sie ausschließlich für Aufträge des Bestellers verwendet.
  2. Die Kosten der Herstellung, Bemusterung und Prüfung trägt der Käufer.
  3. Die Haftung bezüglich der Sorgfalt für Aufbewahrung und Pflege beschränkt sich auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten.
  4. Sollte nichts anderes vereinbart sein, trägt der Besteller die Kosten für Wartung und Versicherung.

§ 10 Materialbeistellungen

  1. Wird Material vom Besteller beigestellt, ist es auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mind. 5% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.
  2. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Besteller die entstehenden Mehrkosten, auch  für Fertigungsunterbrechungen.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte

  1. Hat die Neugart GmbH & Co. KG nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder unter Verwendung bereitgestellter Teile des Bestellers zu liefern, steht der Besteller dafür ein, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  2. Der Besteller hat die Neugart GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten.
  3. Bei nicht offensichtlich unbegründeter Inanspruchnahme ist die Neugart GmbH & Co. KG berechtigt, die Herstellung und Lieferung bis zur erfolgreichen Freistellung durch den Besteller einzustellen.
  4. Sollte durch die Verzögerung eine Weiterführung des Auftrags für die Neugart GmbH & Co. KG unzumutbar sein, ist sie zum Rücktritt berechtigt.
  5. Zeichnungen, Muster, Modelle und bereitgestellte Teile des Bestellers, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt. Sollte 3 Monate nach Abgabe unseres Angebots kein Auftrag zur Rücksendung vorliegen, sind wir berechtigt, diese zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Besteller entsprechend. Der Vertragspartner des zur Vernichtung Berechtigten ist rechtzeitig über die Vernichtungsabsicht zu informieren.
  6. Bei erteiltem Auftrag werden wir alle Zeichnungen, Muster, Modelle und bereitgestellte Teile 2 Jahre nach Auslieferung der letzten Bestellung aufbewahren. Danach sind wir berechtigt, diese zu vernichten. Von unserer Verpflichtung zur Aufbewahrung können wir uns jederzeit durch Rücksendung befreien.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Neugart GmbH & CO. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
  2. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) nicht sicherungsübereignen oder verpfänden.
  3. Werden unsere Waren veräußert, eingebaut, verarbeitet oder sonst in irgendeiner Weise verwendet, tritt der Käufer die entstandene Forderung bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungs-betrages an die Neugart GmbH & Co. KG ab.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern.
  5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer, die an den Verkäufer abgetretene Forderung in eigenem Namen auf dessen Rechnung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und sofort alle Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen und Rechte des Verkäufers einzuleiten.
  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, dem Schuldner die Abtretung der vorstehenden Forderungen anzuzeigen, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den der Forderungen nachhaltig um mehr als 20%, hat der Verkäufer diese auf Verlangen des Käufers teilweise freizugeben.

§ 13 Datenschutz

  1. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Käufers in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundes- Datenschutzgesetz).
  2. Der Käufer willigt in die Verarbeitung dieser Daten durch den Verkäufer ein.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist 78554 Aldingen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
  3. Gerichtsstand ist je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Spaichingen oder das Landgericht Rottweil.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Stand:09/2017

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